Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

§ 1 - Angebotsbehandlung


Alle Angebote und Mitteilungen sind streng vertraulich und ausschließlich nur für den Empfänger selbst bestimmt. Die Weitergabe an Dritte ist ausdrücklich untersagt. Zuwiderhandlungen begründen die Schadenersatzpflicht in Höhe der entgangenen Maklergebühr. Ist das angebotene Objekt bereits von anderer Seite vorzeitig bekannt, so ist unsere Firma unverzüglich hiervon unter Angabe der Quelle zu unterrichten. Bei Besichtigungen, welche ohne uns vorgenommen werden, wird um Diskretion, unauffälliges Verhalten, sowie um Unterlassung jeglicher Kontaktaufnahme gebeten.

 

§ 2 - Haftungsausschluss


Unsere Angebote erstellen wir nach besten Wissen und Gewissen, ständig bemüht, vollumfänglich Informationen und Daten zur Verfügung stellen zu können. Wir können jedoch keine Gewähr für die Richtigkeit Dritter (z.B. Bauherren, Architekten, Mietern, Eigentümern, Verwaltungs-Gesellschaften) übernehmen. Es kann ebenfalls nicht ausgeschlossen werden, dass das angebotene Objekt nicht mehr oder anderweitig verkauft/vermietet wird. Zwischenvermarktungen müssen wir uns vorbehalten. Irrtümer, Auslassungen oder nicht durchführbare Optionen sind wie fehlerhafte Information aus Prospekt-, Flyer-, Exposéwerbung ebenso Haftungsbefreit. Insbesondere Prospekt- und Broschüren- wie auch Flyerhaftung werden ausgeschlossen. Nur und aus schließlich bei grobem und gerichtlich festgestellten Vorsatz kann in Einzelfällen eine Haftungsübernahme hergeleitet werden.

 

§ 3 - Provisionsbindung


Sofern aufgrund unseres Angebotes ein anderes Geschäft zustande kommt, z.B. Kauf statt Miete oder umgekehrt, oder ein Verkauf/eine Vermietung eines Teiles des angebotenen Objektes, so orientiert sich unser Maklerhonorar nach der Höhe des tatsächlich zustande gekommenen Geschäftes. Wird ein Objekt erst gemietet und später gekauft, zahlt der Käufer unbeschadet der bereits vorzeitig gezahlten Vermittlungsgebühr die Käuferprovision. Die durch unsere Gesellschaft unterbreiteten Angebote sind für die Dauer von 36 Monaten courtagepflichtig.

 

§ 4 - Courtagen / Provisionen

 

Für die Nachweistätigkeit oder für die Vermittlungstätigkeit erhält unser Büro nachfolgend aufgeführte Courtagesätze, sofern nichts anderes vereinbart wurde: Vermittlung von gewerblichen Miet- oder Pachtobjekten: 3 Netto-Monatsmieten zzgl. ges. MwSt.. Per vereinbarte Option ist je eine halbe Netto-Monatsmiete zahlbar. . Vermittlung von privaten Mietwohnräumen: 2 Netto-Monatsmieten zzgl. ges. MwSt.. Ausschließlich zahlbar durch den Auftraggeber. Vermittlung von Kaufimmobilien werden mit 3 %, ausgehend von der notariell beurkundeten Kaufpreissumme, zzgl. ges. MwSt. durch den Käufer an unsere Gesellschaft honoriert. Rechnungsbeträge unterhalb von \u20ac 2.500,- brutto sind sofort bei Vertragsabschluss zahlbar und fällig. Unsere Firma behält sich vor, Rechnungsbeträge ab dem Fälligkeitstag mit dann derzeit banküblichen Zinsen zu belasten. Eventuelle Kosten, die aus Nachforderungen resultieren, trägt der Rechnungsempfänger.

§ 5 - Provisionsanspruch


Unser Provisionsanspruch bleibt auch dann bestehen, wenn der abgeschlossene Vertrag nach Unterzeichnung, rückgängig gemacht, hinfällig wird oder aus einem anderen Grund, welcher unsere Firma nicht verschuldet hat, sich als rechtsungültig erweist. Wir behalten uns vor, auch für die andere Vertragspartei courtagepflichtig im Sinne der Doppeltätigkeit tätig zu werden.

 

§ 6 - Zahlungsfälligkeit


Grundsätzlich ist unsere Provision/Vermittlungsgebühr am Tage des Vertragsabschlusses verdient, zahlbar und fällig.

 

§ 7 - Nebenabreden


Änderungen oder Ergänzungen dieser Bedingungen sind nur dann gültig, sofern Sie schriftlich vereinbart wurden. Mündliche Nebenabreden bedürfen der Schriftform.

 

§ 8 - Vertragsabschluss


Mit Vertragsabschluss ist unsere Maklergebühr verdient und zur Zahlung fällig. Wir haben Anspruch auf Anwesenheit bei Vertragsunterzeichnung. Erfolgt ein Vertragsabschluss ohne Anwesenheit so ist vom Auftraggeber/Eigentümer Auskunft über den Vertragspartner und die Vertragskonditionen zu erteilen. Der Vertragspartner ist gehalten, uns auf Verlangen eine Vertragsabschrift zu überlassen.

 

§ 9 - Salvatoresche Klausel


Sofern ein oder mehrere Punkte oder Teile unserer AGB\u2018s unwirksam werden oder durch einen Rechtsspruch Ihre Gültigkeit verlieren, so behalten die Bedingungen, welche hiervon nicht berührt sind oder werden, ihre Wirksam- und Gültigkeit.

 

§ 10 - Ursächlichkeit


Unsere Maklertätigkeit ist auf den Nachweis und/oder der Vermittlung von Objekten und den hieraus resultierenden, von allen Parteien angestrebten, Ergebnissen gerichtet, nämlich des erfolgreich zustande kommen eines Kauf-, Miet- oder Pachtvertrages. Ein Provisionsanspruch besteht auch dann, sofern durch unsere Vermittlungstätigkeit ein Vertrag zustande kommt. Hierbei genügt bereits die Ursächlichkeit.

 

§ 11 - Gerichtsstand


Als Erfüllungsort und Gerichtsstand jeglicher Ansprüche und Forderungen gilt Dortmund als vereinbart.

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